02. Januar 2024
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD): Nachhaltigkeitsberichte neu denken
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine bahnbrechende EU-Gesetzgebung, die die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen grundlegend reformiert. Sie zielt darauf ab, Transparenz und Vergleichbarkeit von Umwelt-, Sozial- und Governance (ESG)-Informationen massiv zu erhöhen. Im Kern geht es darum, dass Unternehmen nicht nur über ihre Finanzzahlen, sondern auch über ihre Auswirkungen auf Mensch und Umwelt detailliert Rechenschaft ablegen müssen.
Warum die CSRD? Eine Weiterentwicklung der NFRD
Die CSRD ist die konsequente Weiterentwicklung der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) aus dem Jahr 2014. Obwohl die NFRD ein erster Schritt war, zeigte sie Schwächen: Die Berichte waren oft nicht ausreichend vergleichbar, der Anwendungsbereich zu eng und die Qualität der Offenlegungen uneinheitlich.
Die EU erkannte, dass für eine nachhaltige Wirtschaft und die Erreichung ihrer Klimaziele ein wesentlich robusteres Regelwerk nötig ist. Investoren, Kunden und die Zivilgesellschaft fordern zunehmend verlässliche Informationen über die Nachhaltigkeitsleistung von Unternehmen. Die CSRD ist die Antwort darauf und ein zentraler Baustein des European Green Deal.
- Vorschlag: Die Europäische Kommission schlug die CSRD erstmals im April 2021 vor.
- Inkrafttreten: Die Richtlinie trat am 5. Januar 2023 in Kraft und muss nun von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Die Berichtspflichten greifen gestaffelt ab dem Geschäftsjahr 2024.
Hauptmerkmale und Innovationen der CSRD
Die CSRD bringt eine Reihe von Neuerungen mit sich, die weit über die NFRD hinausgehen:
- Erweiterter Anwendungsbereich: Wer ist betroffen?
- Phase 1 (ab Geschäftsjahr 2024, Berichterstattung ab 2025): Unternehmen, die bereits unter die NFRD fielen (große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute, Versicherungen mit über 500 Mitarbeitern).
- Phase 2 (ab Geschäftsjahr 2025, Berichterstattung ab 2026): Alle großen Unternehmen, die zwei von drei Kriterien erfüllen: über 250 Mitarbeiter, über 40 Mio. € Nettoumsatz oder über 20 Mio. € Bilanzsumme.
- Phase 3 (ab Geschäftsjahr 2026, Berichterstattung ab 2027): Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie kleine und nicht-komplexe Kreditinstitute und Captive-Versicherungsunternehmen (mit einer Übergangsfrist bis 2028).
- Phase 4 (ab Geschäftsjahr 2028, Berichterstattung ab 2029): Bestimmte Nicht-EU-Unternehmen mit erheblichen Geschäftsaktivitäten in der EU.
- Betroffene Unternehmen: Schätzungsweise werden in der EU künftig rund 50.000 Unternehmen von der CSRD betroffen sein (im Vergleich zu ca. 11.700 unter der NFRD).
2. Harmonisierung und Standardisierung: Die ESRS
- Die CSRD schreibt die Anwendung verbindlicher europäischer Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor: die European Sustainability Reporting Standards (ESRS). Diese werden von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt.
- Die ESRS decken die gesamte Bandbreite von ESG-Themen ab, von Klimawandel über Biodiversität, Wasserverbrauch, soziale Aspekte wie Arbeitsbedingungen bis hin zu Governance-Themen wie Korruptionsbekämpfung.
- Doppelte Wesentlichkeit (Double Materiality): Ein zentrales Prinzip ist die doppelte Wesentlichkeit. Unternehmen müssen nicht nur berichten, wie Nachhaltigkeitsthemen ihre eigene Wertschöpfung beeinflussen (finanzielle Wesentlichkeit), sondern auch, wie ihre Geschäftstätigkeit sich auf Umwelt und Gesellschaft auswirkt (Auswirkungs-Wesentlichkeit).
Digitale Berichterstattung: ESEF und Taxonomie
- Nachhaltigkeitsberichte müssen künftig im European Single Electronic Format (ESEF) erstellt werden.
- Die Informationen müssen mit einer speziellen digitalen Taxonomie (XBRL) „getaggt“ werden, um maschinenlesbar und leichter vergleichbar zu sein. Dies ermöglicht eine effiziente Nutzung der Daten für Investoren und Analysten.
Verpflichtende Prüfung (Assurance):
- Die Nachhaltigkeitsberichte müssen von einem unabhängigen Prüfer oder Wirtschaftsprüfer überprüft werden.
- Zunächst ist eine begrenzte Prüfungssicherheit (limited assurance) vorgesehen, mit der Option, diese später auf eine hinreichende Prüfungssicherheit (reasonable assurance) zu erhöhen – vergleichbar mit der Finanzprüfung. Dies soll die Glaubwürdigkeit der Informationen massiv steigern.
Integration in den Lagebericht:
Die Nachhaltigkeitsinformationen müssen nicht mehr in einem separaten Bericht, sondern als eigener, gut sichtbarer Abschnitt im (Konzern-)Lagebericht des Unternehmens veröffentlicht werden. Dies unterstreicht die gleichwertige Bedeutung von Finanz- und Nachhaltigkeitsdaten.
Bedeutung und Ausblick
Die CSRD ist ein Game Changer und ein entscheidender Baustein für eine nachhaltigere und verantwortungsvollere Wirtschaft in Europa:
- Standardisierung: Sie schafft erstmals verbindliche und detaillierte Standards, die die Qualität und Vergleichbarkeit der Berichte deutlich erhöhen.
- Informationsbasis: Sie liefert Investoren, Kreditgebern und Versicherern eine wesentlich fundiertere Basis für ihre Entscheidungen, um nachhaltige Investments zu fördern.
- Risikomanagement: Unternehmen werden gezwungen, ihre ESG-Risiken und -Chancen systematischer zu analysieren und zu steuern.
- Wettbewerbsvorteil: Unternehmen, die frühzeitig und proaktiv die Anforderungen umsetzen, können einen Wettbewerbsvorteil erlangen und sich als verantwortungsvolle Akteure positionieren.
- Greenwashing entgegenwirken: Durch die detaillierten Anforderungen und die externe Prüfung soll Greenwashing (das Vortäuschen von Nachhaltigkeit) deutlich erschwert werden.
Die Umsetzung der CSRD wird für viele Unternehmen eine große Herausforderung darstellen, da sie umfassende Datenaufnahme, neue Prozesse und eine enge Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Abteilungen erfordert. Langfristig wird sie jedoch zu einer tiefgreifenden Transformation der Unternehmensführung und -berichterstattung beitragen.
Quellen und weiterführende Informationen
- Europäische Kommission:
- EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group):
- Bundesministerium der Justiz (Deutschland):
- Informationen zur Umsetzung der CSRD in nationales Recht. (Hinweis: Die nationale Umsetzung ist zum Zeitpunkt dieser Antwort noch im Gange.)
- WP/StB Fachmedien: Fachartikel von Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern (z.B. PwC, Deloitte, KPMG, EY) bieten detaillierte Analysen und praktische Leitfäden zur Umsetzung der CSRD.

