06. Mai 2024

SDG 8: Nachhaltig wirtschaften als Chance für alle

SDG 8: Nachhaltig wirtschaften als Chance für alle: Die Globalisierung eröffnet vielfältige Chancen für die Steigerung des Wohlstands. Doch nicht alle profitieren in gleichem Maße von den Vorteilen dieser Entwicklung. Insbesondere im Bereich fairer Arbeit mit angemessenen Löhnen und sozialen Mindeststandards stehen wir international vor zahlreichen Herausforderungen.

Die Bundesregierung legt großen Wert darauf, dass Unternehmen ihrer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht nachkommen – sowohl in Deutschland als auch in ihrer weltweiten Geschäftstätigkeit.

Viele der Produkte und Rohstoffe, die wir täglich nutzen, stammen aus dem Ausland, oft aus Entwicklungs- und Schwellenländern. Gleichzeitig exportieren deutsche Unternehmen ihre Waren und Dienstleistungen in nahezu alle Länder der Welt. Die Globalisierung bietet die Chance auf mehr Wohlstand für alle, doch ist dies noch nicht gleichermaßen verwirklicht.

Bis zum Jahr 2030 strebt die internationale Gemeinschaft weltweit nachhaltiges Wirtschaftswachstum, Vollbeschäftigung und menschenwürdige Arbeit für alle an. Deutschland fühlt sich diesem Ziel verpflichtet und setzt sich aktiv dafür ein.

Was soll erreicht werden?

Die Ziele für nachhaltige Entwicklung setzen sich ambitionierte Ziele für die wirtschaftliche Entwicklung in weniger entwickelten Ländern. Dazu gehört ein jährliches Wirtschaftswachstum von mindestens sieben Prozent sowie eine Steigerung der wirtschaftlichen Produktivität und eine verstärkte Integration von Frauen in das Wirtschaftssystem.

Um diese Ziele zu erreichen, ist ein verbesserte Zugang zu bedarfsgerechten Finanzdienstleistungen für kleine und mittlere Unternehmen, insbesondere für frauengeführte Unternehmen, von entscheidender Bedeutung. Gleichzeitig müssen die Kapazitäten inländischer Finanzinstitutionen gestärkt werden, um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern.

Ein weiteres wichtiges Ziel besteht darin, die Wirtschaftsleistung und den Wohlstand von dem Ressourcenverbrauch zu entkoppeln, um die Umweltbelastung zu reduzieren und ökologische Nachhaltigkeit zu gewährleisten.

Darüber hinaus streben die Ziele für nachhaltige Entwicklung die Schaffung menschenwürdiger Arbeit und Vollbeschäftigung für alle an. Dies umfasst die Abschaffung von Zwangsarbeit und Menschenhandel sowie das Ende der Kinderarbeit bis zum Jahr 2025.

Schließlich zielen die Ziele darauf ab, nachhaltigen Tourismus zu fördern, der die Umwelt schützt und lokale Gemeinschaften stärkt. Dies soll dazu beitragen, die Wirtschaft in weniger entwickelten Ländern zu diversifizieren und die Lebensgrundlagen der Menschen zu verbessern.

Wohlstand und nachhaltiges Wachstum

Nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum bildet das Fundament des Wohlstands in Deutschland, indem es Arbeitsplätze schafft und die Grundlage für einen leistungsfähigen Sozialstaat bietet.

Es ist entscheidend, Ressourcen schonend zu nutzen und nicht auf Kosten zukünftiger Generationen zu leben, während gleichzeitig die Wirtschaftsleistung umweltverträglich ausgerichtet wird. Ein umfassendes Verständnis von nachhaltigem Wachstum orientiert sich dabei am Konzept der Sozialen Marktwirtschaft.

In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Maßnahmen und Initiativen gestartet, um Nachhaltigkeitsaspekte zu fördern. Die Richtlinie zu nicht-finanziellen Berichtspflichten der Wirtschaft (CSR-Richtlinie) trägt dazu bei, die Durchsetzung von Nachhaltigkeitsprinzipien zu stärken.

Ein weiterer wichtiger Bereich ist die nachhaltige Finanzwirtschaft. Der Finanzbedarf für die Umstellung auf erneuerbare Energien und die Förderung der E-Mobilität in der Autoindustrie ist enorm. Die Bundesregierung verankert zunehmend mehr Nachhaltigkeitsaspekte im nationalen und internationalen Finanzsystem, da der Finanzmarkt einen erheblichen Einfluss auf die Realwirtschaft hat, die zunehmend auch nachhaltige Projekte umfassen soll.

Die Sustainable Finance-Strategie zielt darauf ab, Anreize für Investitionen in den Klimaschutz und die Nachhaltigkeit zu schaffen. Der Sustainable Finance Beirat unterstützt die Bundesregierung bei der Entwicklung Deutschlands zu einem führenden Standort für nachhaltige Finanzen entlang des Leitbildes von Finanzstabilität und Nachhaltigkeit.

Gegen Kinderarbeit, gemeinsam!

Die Agenda 2030 verpflichtet die Weltgemeinschaft, bis 2025 alle Formen der Kinderarbeit zu beseitigen. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden. Derzeit ist weltweit noch fast jedes zehnte Kind zur Arbeit gezwungen, wobei in Afrika fast jedes vierte Kind betroffen ist.

Die Bundesregierung unterstützt internationale Organisationen, die sich für die Abschaffung von Kinder- und Zwangsarbeit einsetzen. Zudem beteiligt sie sich am Vision Zero Fonds, der den Arbeitsschutz stärken soll.

Das Lieferkettengesetz

Das Lieferkettengesetz ist ein wichtiger Schritt, um Unternehmen zu mehr Verantwortung entlang ihrer Lieferketten zu verpflichten. Es zielt darauf ab, die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards entlang der gesamten Wertschöpfungskette sicherzustellen.

Durch das Lieferkettengesetz werden große Unternehmen verpflichtet, Risiken für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden in ihren globalen Lieferketten zu identifizieren, zu überwachen und zu minimieren. Dies betrifft insbesondere Bereiche wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit, Umweltverschmutzung und Verletzungen von Arbeitnehmerrechten.

Das Gesetz verlangt von Unternehmen, dass sie Sorgfaltspflichten einhalten und regelmäßige Berichte über ihre Maßnahmen zur Risikominimierung vorlegen. Bei Verstößen gegen diese Pflichten können Sanktionen verhängt werden.

Das Lieferkettengesetz trägt dazu bei, die globalen Lieferketten transparenter und verantwortungsvoller zu gestalten und trägt somit zum Schutz von Menschenrechten und zur Förderung nachhaltiger Unternehmenspraktiken bei.

Entwicklungsländern nachhaltiges Wachstum ermöglichen

Die Förderung nachhaltigen Wachstums ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Entwicklungszusammenarbeit. Die Bundesregierung setzt dabei auf die Bereitschaft zu Reformen in den Entwicklungsländern sowie auf die Förderung von Eigeninitiative und die Beteiligung von Privatwirtschaft und Zivilgesellschaft.

Durch Entwicklungspartnerschaften unterstützt die Bundesregierung konkrete Projekte in Ländern, die beispielsweise Kinderarbeit wirksam bekämpfen. Dazu gehören Initiativen wie Textil- und Kakaobündnisse, die in Deutschland ins Leben gerufen wurden. Die Mitglieder dieser Bündnisse verpflichten sich, unter menschenwürdigen und umweltfreundlichen Bedingungen zu produzieren oder nur Produkte in den Handel zu bringen, die diesen Anforderungen entsprechen. Zusätzlich werden vor Ort in den Produktionsländern Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen durch die Unternehmen mitfinanziert.

Die Verlagerung der Textilproduktion in Niedriglohnländer verdeutlicht die Notwendigkeit, menschenwürdige Arbeit weltweit zu fördern. Nachhaltiger Wohlstand kann in diesen Ländern nicht entstehen, wenn Produkte unter niedrigen Arbeits-, Sozial- und Umweltstandards hergestellt werden. Dies kann auch den Migrationsdruck in Industrieländer erhöhen.

Die Übersicht der 17 Ziele ist hier zu lesen

Übersicht der 17 Ziele

Links

Die Informationen der Vereinten Nationen zum Thema Sustainable Development Goals, SDGs findest Du hier:

https://sdgs.un.org/goals

Die Informationen des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung findest Du hier:

https://www.bmz.de/de/agenda-2030/sdg-1

Weitere Beiträge

KonsumTechnologie

Die Abfallbeseitigung ist ein wichtiger Aspekt der Abfallwirtschaft und betrifft das sichere und umweltverträgliche Entsorgen von Abfällen.